LEHRGANG
Mit Änderung und Vereinheitlichung der festgelegten Klassen der EUFührerscheine 1999 standen und stehen die Feuerwehren vor dem Problem, dass mit dem Erlangen des heutigen Führerscheins der Klasse B, Fahrzeuge nur noch bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegt werden dürfen.
Die Bewegung von Fahrzeugen in der Feuerwehr ist somit nur noch eingeschränkt bis gar nicht mehr möglich. Mit dem Erwerb des Feuerwehr-Führerscheins ist auch das Fahren von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen und in der erweiterten Ausbildung bis 7,49 Tonnen zulässig.
Jonas Staudt hat diesen mit Erfolg bestanden und ist damit berechtigt, in Erfüllung der Aufgaben innerhalb der Feuerwehr, die der Gewichtsklasse entsprechenden Fahrzeuge zu führen.