EINSATZ
Gemeldet: Böschungsbrand Richtung Kronenhof
Zum zweiten mal in diesem Jahr wurden wir wieder zum Löschen eines Böschungsbrandes Richtung Kronenhof alarmiert.
Das Roden von Böschungen ist grundlegend untersagt, nicht mehr zulässig und fällt unter das Vergehen einer Brandstiftung.
Weitere Einsätze werden über die Polizei zur Anzeige gebracht werden müssen!