In Rheinland-Pfalz besteht seit 31.12.2003 die Rauchwarnmelderpflich. Die Frist zur Nachrüstung eines Warnmelders lief am 13.06.2012 ab. Seit dem müssen in allen (Miet-)Wohnungen und Häusern entsprechende Warnmelder installiert sein. Dabei sind diese mindestens in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, welche als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen genutzt werden, anzubringen.
Laut dem Statistischem Bundesamt sind die Zahlen von Todesopfer bei Brände von rund 500 im Jahre 2000 auf ca. 300 Tote in 2018 gesunken. Sicherlich auch ein Erfolg durch die Rauchmelderpflicht.
Neben dem Kauf eines zertifizierten Rauchmelders ist auch der richtige Installationsort wichtig. Ebenso ist eine regelmäßige Wartung und ggf. ein Austausch des Rauchmelders unerlässlich für eine verlässliche Funktion des Rauchmelders.
Detaillierte Informationen zum Kauf sowie zur Installation und Wartung von Rauchmeldern finden Sie unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den jeweiligen Prüfsiegeln.